Aktuelles
Gut zu wissen
Unterm Strich nur 115.000 Wohneinheiten mehr in 2010
Knapp 142.900 Wohnungen sind dem Statistischen Bundesamt zufolge im vergangenen Jahr neu gebaut worden - 1,9% mehr als 2009. Doch unterm Strich ist die Bestandszahl nur um rund 115.000 Einheiten gestiegen. Das hat die Steinbeis Hochschule Berlin im Auftrag des Immobili-enverbands IVD ermittelt. Das Institut erfasste bei seiner Berechnung auch die durch Abriss und Umnutzung vom Markt genommenen Wohnungen und kam dabei auf etwa 27.000.
Recht so!
Gemeinderecht: Gibt es keine "Kollidierung", dürfen Windräder gebaut werden
Bewohner einer Gemeinde oder die Gemeinde selbst können sich nicht dagegen wehren, wenn eine Nachbargemeinde zwei 150 Meter hohe Windkraftanlagen bauen will. Das gelte jedenfalls dann, wenn sie in 1,7 beziehungsweise 5 Kilometer Entfernung aufgestellt werden sollen und "keine kollidierende Planung der Nachbargemeinde zu erwarten ist". Die Gemeinde könne sich nur dann gegen die Anlagen wehren, wenn sie "durch Maßnahmen betroffen wird, die das Ortsbild entscheidend prägen und hierdurch nachhaltig auf das Gemeindegebiet und die Entwicklung der Gemeinde einwirken", so der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Das war hier nicht Fall. Gewisse ästhetische Einbußen für das Ortsbild als Folge ansonsten zulässiger Vorhaben seien hinzunehmen. (Bayerischer VGH, 22 Cs 3194/08)
Eigentumswohnung: Ein Verkauf muss genehmigt werden - eine Schenkung nicht
Zwar ist in vielen Eigentümergemeinschaften geregelt, dass eine Wohnung nur mit Zustimmung der übrigen Eigentümer verkauft werden darf. Das gelte jedoch nicht, wenn der Eigentümer beabsichtige, seine Wohnung zu verschenken. Im konkreten Fall verschenkte ein Vater seine Wohnung an seinen Sohn. Die Gemeinschaft war damit nicht einverstanden und verlor vor dem Kammergericht Berlin. Zwar sei der Passus in Ordnung, dass ein "Eigentümer seine Wohnung nur mit Zustimmung der Mehrheit derjenigen Eigentümer verkaufen dürfe, die mit ihm im gleichen Hausblock wohnen." Eine Schenkung hingegen zeichne sich dadurch aus, dass sie keine "rechtsgeschäftliche entgeltliche Veräußerung unter Lebenden" sei. Deswegen treffe der besagte Passus nicht zu, und der Vater habe die Eigentumswohnung auf "die von ihm praktizierte Weise an seinen Sohn weitergeben" dürfen. (KG Berlin, 1 W 97/10)
Werbungskosten: Bei Sanierungen ohne Ende gibt es keinen Steuervorteil
Wer sein leer stehendes Mietobjekt zehn Jahre lang in Eigenregie renoviert, der kann seine Aufwendungen mangels Einkünfte-Erzielungsabsicht nicht als Werbungskosten vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Das hat das Niedersächsische Finanzgericht entschieden, weil es dann an der "erforderlichen Zielstrebigkeit des Vermieters" fehle. Im konkreten Fall hatte ein Ehepaar ein baufälliges Gebäude gekauft und es über zehn Jahre Stück für Stück renoviert. Das Finanzamt wollte wegen dieses langen Zeitraums die Werbungskosten nicht anerkennen und hielt das Argument der Eheleute für nicht ausreichend, dass die Eigenleistung zu Einsparungen von 240.000 Euro geführt habe, so dass deutlich mehr gespart wurde als an Miete hätte erzielt werden können. Das Finanzgericht stand dem Amt bei. Aufwendungen für eine leer stehende Wohnung könnten nur dann als vorab entstandene Werbungskosten abgezogen werden, wenn der Vermieter daraus tatsächlich Einkünfte erzielen will und diese Entscheidung später nicht wieder aufgibt. Diese Einkunftserzielungsabsicht müsse aber auch beweisbar und dokumentiert sein. (Hier sprachen die äußeren Umstände dagegen, dass die Entscheidung zur Vermietung endgültig gefasst und zielstrebig in die Tat umgesetzt worden war). (FG Niedersachsen, 11 K 12069/08)
Quelle: IVD West / Redaktionsbüro Wolfgang Büser