Hausverwaltung: Mietverwaltung
Unser Leistungsverzeichnis zur Allgemeinen Verwaltung
- Korrespondenz mit Eigentümer/Mieter
- Verhandeln mit Behörden, Lieferanten etc.
- Bearbeiten von Beschwerden, Verstößen gegen die Hausordnung.
- Erstellung von Rundschreiben/Aushängen.
- Maßnahmen zur Fristwahrung bzw. zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Eigentümer/Mieter.
- Terminabsprachen für Ortsbesichtigungen sowie Durchführen von Ortsbesichtigungen.
- Kennen und Beachten der erforderlichen Gesetze (WEG, Mietrecht etc.).
- Abschluss und Kündigung von Mietverträgen (Kautionsverwaltung).
- Durchsetzen der Vermieterrechte, Beauftragung eines Rechtsanwaltes nach Rücksprache.
- Mieterhöhung (Festlegung, Durchsetzung).
- Ansprechpartner für Eigentümer und Mieter Mo.-Fr. zu den Bürozeiten, in dringenden Fällen täglich privat.
Buchhaltung und Abrechnung
- Verbuchung von Geldein- und ausgängen.
- Prüfung von Rechnungen, Überweisungen von Rechnungen.
- Bearbeiten von Lastschrifteinzügen/Lastschriftbuchungen.
- Verwalten und Disponieren von Geldmitteln.
- Verwalten von Mietkautionen.
- Überwachung von Mieteingängen und Kautionen.
- Mahnwesen bei Zahlungsverzug.
- Überwachung von gerichtlichen Beitreibungen.
- Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben mit dem Eigentümer.
- Jährliche Erstellung der Nebenkostenabrechnung. Erfassen, Umlegung von Wasserkosten.
Technische Verwaltung
- Veranlassung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen wie angefordert von Mietern (falls berechtigt) oder allgemein erforderlich. Fristen für Anforderung von entsprechenden Maßnahmen in Absprache mit dem Eigentümer.
- Einholen von Handwerkerangeboten und Preisvergleich.
- Vergabe von Aufträgen nach Absprache mit den Eigentümern/Mietern.
- Nachhalten von Handwerkerterminen.
- Überprüfung und Abnahme von Handwerkerarbeiten, Rechnungskontrolle.
- Überwachung von Gewährleistungsansprüchen.
- Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen nach Absprache mit dem Eigentümer.
- Bearbeitung von Schlüsselbestellungen.
- Komplette Abwicklung von Versicherungsschäden (z.B. bei Wasserrohrbrüchen).
- Beauftragung von Sachverständigen (z.B. bei Gewährleistungsansprüchen).