Hausverwaltung: Wohnungseigentum
Unser Leistungskatalog zu Hausverwaltungen
Die Grundleistungen sind unabdingbar in den §§ 27 und 28 des Wohnungseigentumsgesetzes festgelegt. Im Detail sind die Leistungen im folgenden erläutert.
- Abhalten einer Jahresversammlung wobei Saalmiete, -reinigung und -heizung zu Lasten der Eigentümergemeinschaft gehen.
- Informationsgespräche mit dem Beirat über Belange des Gemeinschaftseigentums zu üblichen Bürozeiten
- Im Rahmen der Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft werden Haus- und Nutzungsordnungen vorbereitet und diese werden nach Verabschiedung durch die Versammlung durchgesetzt.
- Wartungsverträge für haustechnische Anlagen werden abgeschlossen.
- Einstellung, Entlassung sowie Dienstplaneinteilung von Hauswarten und sonstigen Dienstkräften einschließlich Abrechnung der Lohn- und Nebenkosten.
- Vorbereitungsarbeiten, Abrechnungsarbeiten und Überwachungsarbeiten im Rahmen der Instandhaltung/Instandsetzung durch Einteilung erforderlicher Maßnahmen.
- Einleitung eines Mahnverfahrens für rückständige Wohngelder und Abrechnungsfehlbeträge.
- Porto, Zustellungs- und Drucksachenkosten, Korrespondenzen, soweit diese vom Verwalter veranlasst werden.
- Rechnungskontrolle und Anweisungen.
- Begehung der Liegenschaft mindestens 1x jährlich oder bei Bedarf.
- Heizkostenabrechnung ohne Kostenbeteiligung des Verwalters an den Ablese- und Abrechnungsarbeiten der beauftragten Heizkostenverrechnungsfirmen.
- Betriebskostenabrechnung.
- Hausgeldveränderungen aus beschlossenen Wirtschaftsplänen überwachen.
- Einrichtung und Unterhaltung einer auf kaufmännischen Grundlagen basierenden Buchhaltung.
- Kapitalanlagen/Rücklagen überwachen.
- Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung erstellen.
- Pflege und Weiterführung der für die Verwaltung unbedingt notwendigen Verwaltungsunterlagen.
- Führung, Pflege und Bereithaltung der Niederschriften sowie Gewährung von Einblick in diese Niederschriften der Eigentümerversammlungen, wenn seitens der Einblicksuchenden berechtigtes Interesse nachgewiesen wird.
- Vollzug von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaften.
- Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen und Überprüfung, ob die abgeschlossenen Verträge in der Deckungshöhe angemessen sind.
- Gegenüber öffentlich-rechtlichen sowie privaten Belangen Maßnahmen zu ergreifen, wenn diese sich auf Gemeinschaftseigentum beziehen.
- Durchführung der in den §§ 27 und 28 WEG textlich aufgeführten Verwalteraufgaben.